Anamnese
Die Anamnese ist eine Grunddimension des ganzen Gottesdienstes, insbesondere aber auch des Abendmahls. In der Anamnese wird an das Schöpfungs- und Befreiungshandeln Gottes in der Geschichte des Volkes Israels und an die Erlösung der Menschen durch das Leben, den Tod und die Auferstehung von Jesus Christus erinnert. Die Anamnese ist wesentlicher Teil des Abendmahlsgebets und vergegenwärtigt in betender Haltung (als Anrede an Gott) die Heilsgeschichte von Gott und den Menschen. Es geht dabei um mehr als um blosses Erinnern. In der Feier des Abendmahls wird Heil gegenwärtig und wirksam. Es geschieht etwas mit den Feiernden – das Heilswirken Gottes konkretisiert sich in ihrem Leben, durch den Heiligen Geist.
Die Anamnese folgt in den vielen Gottesdienstordnungen – so auch in RG 153 – nach den Einsetzungsworten, weil sie den Auftrag Jesu „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ bzw. „in Erinnerung an mich“ umsetzt. Einige Liturgien unterscheiden die Anamnese deutlich vom Rest des Abendmahlsgebets und gestalten sie als Nacherzählung oder Verkündigung (vgl. TLit, Abendmahl II, 49). Die nacherzählende Anamnese kann auch Teil der Hinführung oder der Abendmahlsbesinnung zu Beginn sein (z.B. RefLit, 248).
Grundlagen und Literatur
Anamnese: Der Gedächtnischarakter des Gottesdienstes (A. Ehrensperger)
Alfred Ehrensperger, „Dies tut zu meinem Gedächtnis!“ Gedenken und Vergegenwärtigen als grundlegende Vorgänge des gottesdienstlichen Feierns, in: ders., Lebendiger Gottesdienst. Beiträge zur Liturgik (hrsg. von Ralph Kunz und Hans-Jürg Stefan), Zürich 2003, 41–53.