Abkündigungen
Die Abkündigungen gehören sachlich eng zu den Fürbitten. Hier werden jene Personen genannt, die in besonderer Weise der Fürbitte durch die Gemeinde bedürfen. In den meisten Gottesdiensten werden vor allem Personen erwähnt, die in der Woche zuvor kirchlich bestattet wurden oder demnächst bestattet werden. Dabei werden die Angehörigen ausdrücklich ins Gebet mit eingeschlossen. Denkbar ist aber auch der Verweis auf vollzogene oder noch stattfindende Trauungen oder Taufen.
Die Abkündigung kann auf zwei Arten erfolgen: Sie wird entweder ins Fürbitte-Gebet eingebunden oder hat einen eigenen Platz vor der Fürbitte. Im ersten Fall ist es sinnvoll – insbesondere bei tragischen Todesfällen –, die Gemeinde vorgängig zum Gebet über den Kasus zu informieren. Damit wir auch eine Vermischung von Gebet und Information vermieden.
Ist die Abkündigung ein eigenständiger Teil, so kann sie mit einer immer gleichen Formulierung eingeleitet und mit einem Bibelwort (Zuspruch) abgeschlossen werden. Mancherorts werden zudem Kerzen angezündet, um dem Gedenken mehr Raum zu geben. Eine ähnliche Funktion kann ein kurzes meditatives Orgel- oder Musikstück übernehmen.
Grundlagentext
Materialien
Liturgiewerk, Band V (Bestattung), Bern 2000, 139f.