Mitteilungen und Kollektenansage
Üblicherweise wird in den Mitteilungen auf die Veranstaltungen der kommenden Woche und auf den Zweck der Kollekte hingewiesen. Dieser Teil des Gottesdienstes läuft schnell Gefahr, den liturgischen Spannungsbogen zu durchbrechen, denn es geht um die Vermittlung von Informationen. Es spricht deshalb viel dafür, die Mitteilungen möglichst knapp zu halten. Um diesen anderen Duktus deutlich zu machen, kann überlegt werden, an der Stelle Behördenmitglieder (Kirchenrat, -pflege, -vorstand) einzubeziehen.
Nichtsdestotrotz haben die Mitteilungen auch eine liturgische Funktion: Sie bereiten die Gemeinde auf den Übergang in den Alltag vor. Sie machen zudem deutlich, dass sich Gemeinde auch ausserhalb des Gottesdienstes in verschiedenen Veranstaltungen – und damit verbundenen Projekten, Inhalten und Zielen – konstituiert.
Die Kollekte führt die Stossrichtung der Fürbitte fort und konkretisiert sie in gewisser Weise. Sie bringt performativ zum Ausdruck, dass sich die Gemeinschaft von Christen und Christinnen als Solidargemeinschaft versteht, die sich der Verantwortung für das Gemeinwohl bewusst ist und diese auch im Gottesdienst zeichenhaft wahrnehmen möchte. Sie ruft eine bestimmte (Not-)Situation und konkrete Menschen in Erinnerung, die Unterstützung benötigen.
Zur Unterscheidung zwischen Abkündigungen und Mitteilungen siehe den Grundlagentext bei Abkündigungen.