Glaubensbekenntnis

„Jeder Gottesdienst hat als ganzer den Charakter des Bekennens“ (Alfred Ehrensperger, Bekenntnischarakter, 4). Hiermit wird deutlich gemacht, dass alle Teile der Liturgie Zeugnis ablegen von der Guten Nachricht – dies gilt für das Grusswort, die Lieder, über die Lesungen, die Predigt bis hin zum „Amen“.

Auch das Bekennen anhand fest formulierter und tradierter Bekenntnisse hat im Gottesdienst seinen Platz. Hier sind Glaubensaussagen formelhaft verdichtet. Generationen von Christen und Christinnen haben mit diesen Worten ihre Identität und ihre Zugehörigkeit zur Kirche zum Ausdruck gebracht. Sie haben sich mit den Bekenntnissen auseinandergesetzt, sie kritisch hinterfragt. Die Bekenntnisse bieten einen Raum, den Menschen bewohnen können, in Worten, die grösser sind als jeder individuelle Erfahrungshorizont. Die älteren traditionellen Bekenntnisse signalisieren zudem die ökumenische Verbundenheit mit den Schwesterkirchen. Neuere Bekenntnisse kommen dem Auftrag und der Notwendigkeit nach, die Bedeutung und die Relevanz des Glaubens auch in ganz bestimmte Situationen und Kontexte hinein zu verdeutlichen und dafür immer wieder neu Sprache zu finden.

Die reformierten Kirchen der Deutschschweiz haben keinen festen „Kanon“ an Bekenntnissen, auf die sie sich berufen. Sie sind bekenntnisfrei, aber nicht bekenntnislos. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen ist dies historisch bedingt, zum anderen auf den grundlegenden reformierten „Vorbehalt“ gegenüber Bekenntnissen zurückzuführen. Das Gesangbuch bietet eine Auswahl von Bekenntnissen (RG 261–268) sowie eine Reihe von Bekenntnisliedern (RG 269–282). Aus dem Rise Up plus eignet sich beispielsweise „Wir haben Gottes Spuren festgestellt“ (RUpl 021).

In den meisten reformierten Gemeinden der deutschsprachigen Schweiz wird im gewöhnlichen Sonntagsgottesdienst kein Glaubensbekenntnis gesprochen. Es kann aber im Anschluss an die Predigt erfolgen. Dabei ist es gleichsam Antwort auf das Evangelium der Predigt. Es ist jedoch fester Bestandteil der Taufliturgie. Die Liturgie des Abendmahlgottesdienstes bei Nr. 153 sieht nach der Predigt ebenfalls ein Glaubensbekenntnis vor.

Materialien

Reformierte Bekenntnisse: ein Werkbuch (hrsg. von einer interkantonalen Initiativgruppe unter Leitung von Matthias Krieg), Zürich 2011.

Peter Bukowski et al., Reformierte Liturgie. Gebete und Ordnungen für die unter dem Wort versammelte Gemeinde (RefLit), Wuppertal / Neukirchen-Vluyn 1999, 185–201.