Grundlagen

  • Leitbild Kirche und Musik
  • Fachkommission Popularmusik
  • Urheberrechtliches
  • Abdruckanfragen an die Liturgie- und Gesangbuchkonferenz

Leitbild Kirche und Musik

Grundsätzliche Überlegungen zum Verhältnis von Kirche und Musik, unabhängig von Genre und Stil, wurden 2006 im Auftrag der Abgeordentenversammlung der Liturgie- und Gesangbuchkonferenz von Florence Kraft (Genf), Beat Schäfer (Zürich) und Andreas Marti (Bern) zusammengetragen und in einem Leitbild verdichtet. Das Leitbild wurde als Grundlagenpapier den Kirchenleitungen zur Übernahme empfohlen.
Leitbild Kirche und Musik (PDF)

Fachkommission Popularmusik

Die Fachkommission Popularmusik (FKP) hat seit ihrer Einsetzung 2011 aufgrund einer breit angelegten, detaillierten Umfrage bei PopularmusikerInnen einige Angebote für diese Website bereitgestellt. Im Bereich “Popularmusikalisches” finden sich die spezifischen Angebote wie die Beispielsammlung von Gottesdiensten mit popularmusikalischem Schwerpunkt in verschiedenen deutschschweizerischen Kirchgemeinden, die Material-Plattform sowie die Stellenbörse.
Die drei von der FKP bisher erarbeiteten Papiere sind zu den Grundlagen gestellt, da sie mit den Aspekten zu Selbstverständnis, Rolle und konkreter Arbeit einer Musikerin/eines Musikers im Kirchgemeindedienst unabhängig vom Musik-Genre als Diskussionsbasis dienen können.
Die gesammelten Ausbildungsmöglichkeiten in Popularmusik sind in den Hauptbereich “Aus- & Weiterbildung” integriert.

Die folgenden Papiere wurden von der Fachkommission Popularmusik erarbeitet und sollen den Kirchgemeinden als Diskussionsgrundlage dienen:

Arbeitsansatz “Popularmusik” (PDF): Was versteht die Fachkommission unter “Popularmusik” und welche Rolle im kirchlichen Leben schreibt sie ihr zu?
Als Ansatz für ihre Arbeit verwendet die Fachkommission den Begriff „Popularmusik“ für jene Musiksparten, die im Bereich von Spiritual/Gospel, Jazz und Rock/Pop angesiedelt oder davon beeinflusst sind.


Papiere der Fachkommission Popularmusik

Leitbild Musiker und Musikerinnen in der Kirchgemeinde (PDF). Ein Diskussionsbeitrag zur Rolle der Musikerinnen und Musiker in der Kirchgemeinde.
Es gehört zur guten Tradition der reformierten Kirche, dass Musik in ihren unterschiedlichen Ausprägungen integraler Teil des Gemeindelebens ist. Musikerinnen und Musiker verstehen sich als Mitarbeitende der Gemeinde. Sie tragen Verantwortung in ihrem Arbeitsbereich. Dieses Rollenverständnis gilt unabhängig von Ausbildungsstufe und Musikbereich für Organistinnen, Bandleader, Chorleiterinnen, Popularmusiker, Kantorinnen wie Kinder- und Jugendchorleiter.


Popularmusik im Gottesdienst (PDF): Hinweise, Kriterien und Fragen zu musikalischer Gestaltung und Liedauswahl.
In diesem praxisorientierten Papier liegt das Augenmerk auf dem Gemeindegesang. Der Blick richtet sich auf Ausgewogenheit innerhalb des Gottesdienstes - liturgische und theologische Balance, Balance zwischen Individuum und Gemeinschaft und schliesslich Balance zwischen Performance und Partizipation. Aber auch auf diverse Aspekte bei der Liedauswahl.

Urheberrechtliches

Informationen zum Urheberrecht

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) hat zusammen mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) 2010 ein Merkblatt erarbeitet, das über die Grundlagen des Urheberrechts, insbesondere im kirchlichen Umfeld orientiert.
Merkblatt Urheberrecht.

Kopien von Noten und Liedtexten für den gottesdienstlichen Gebrauch

Für den darin speziell erwähnenswerten Punkt 4.6, Kopien von Noten und Liedtexten für den gottesdienstlichen Gebrauch, haben EKS und RKZ 2010 je einen Gesamtvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition Kassel abgeschlossen, der das Vervielfältigen (Photokopieren, Scannen) von Liedern und Noten für den Gebrauch “in Gottesdienst, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und sonstigen Gemeindeveranstaltungen” erlaubt, soweit die entsprechenden Rechte von der VG Musikedition vertreten werden. Und das sind die allermeisten Werke, aber nicht alle! (Eine Liste der betreffenden Lieder ist in Vorbereitung.)
Auf den Photokopien ist jeweils die Quelle anzugeben!

Aktueller Zusatz

Verlängerung der Vereinbarungen der EKS mit der SUISA und mit der Verwertungsgesellschaft Musikedition Kassel in der Pandemiezeit:
Musik im Internet zu übertragen ist im Rahmen von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Anlässen solange möglich, als Einschränkungen aufgrund der Pandemie bestehen. Für die Zeit danach werden von EKS und RKZ Gespräche mit der SUISA geführt.
Noten und Liedtexte dürfen neu bis Ende 2022 im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht kommerziellen Veranstaltungen öffentlich zugänglich gemacht, aber NICHT ZUM DOWNLOAD angeboten werden. (Vereinbarung mit der VG Musikedition Kassel)

Das Rechtsverzeichnis im Reformierten Gesangbuch finden Sie auf Seite 1101ff., ab Auflage 3 (2006) auf 1102ff. und ab Auflage 5 (2019) auf S. 1103ff. Ist eine Liednummer dort nicht aufgeführt, gilt das Lied als sogenannt “gemeinfrei” und darf frei verwendet werden.
Im Rise Up plus sind die Rechtsträger jeweils unter dem Lied angegeben.

Erfassung von Musikaufführungen (ohne/mit Gemeindegesang) z.H. der SUISA

Ferner haben EKS und RKZ mit der SUISA einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der das Abspielen, Aufführen und Singen von Musik im Rahmen von Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen erlaubt. Dieser verpflichtet jedoch zur vollständigen Erfassung der geschützten Musikstücke (ohne Gemeindegesang) durch die Kirchgemeinden, Pfarreien und weitere Gottesdienstanbieter. Dies kann seit 2012 online über musica-sacra.net erledigt werden. Als urheberrechtlich geschützt gelten Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urheberin eines Originalwerks oder einer Bearbeitung.
Für die Erfassung des Gemeindegesangs werden alle vier Jahre 200 evangelisch-reformierte Gemeinden und 200 römisch-katholische Pfarreien separat befragt und erhalten die entsprechenden Informationen direkt. Die nächste Erhebung findet 2021 statt.

Auf der erwähnten Website sind weitere Informationen rund um das Thema Kirchenmusik und Urheberrecht, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie praktische Hinweise zur Erfassung von Musikstücken erhältlich.

Abdruckanfragen an die Liturgie- und Gesangbuchkonferenz

Die Liturgie- und Gesangbuchkonferenz ist Rechtsträgerin etlicher Texte, Liedtexte, Melodien und Sätze. In den Rechtsverzeichnissen ihrer Publikationen – Reformiertes Gesangbuch samt Begleitmaterialien, Bände 1–5 und Liturgie Taschenausgabe des Liturgiewerks – sind die entsprechenden Stücke gekennzeichnet, u.a. auch mit den Kürzeln “VHG” (früher: Verein zur Herausgabe des Gesangbuchs der evang.-ref. Kirchen der deutschsprachigen Schweiz) und “DLK” (Deutschschweizerische Liturgiekommission). Abdruckanfragen richten Sie bitte an die Sachbearbeiterin. Besten Dank.